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Expertise aus erster Hand

27. September 2023

Der Lebenshilfe e.V. RV Oschatz, ein langjähriger Praxispartner des Studiengangs „Gesundheits- und Sozialmanagement“ der BA in Plauen empfing am 11. September 2023 die Studierenden des Matrikel 2022. Nach der Begrüßung durch den Vorstand, Herrn Drexler im O-Schatz-Park und dessen Räumlichkeiten aus der ehemaligen Landesgartenschau, welche durch den Verein als Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen incl. Freizeit- und Tierpark weiter betrieben wird, erhielten die Studierenden Informationen zur Tätigkeit der Lebenshilfe im Allgemeinen und in Oschatz im Speziellen. Weiterer Schwerpunkt war die Darstellung der Finanzierung der Einrichtung im Kontext des Moduls REW3 des Studiengangs.

In Sachsen gibt es rd. 60 Werkstätten für Menschen mit Behinderung, welche rd. 17.000 Leistungsempfänger betreuen. In Oschatz sind rd. 370 Betreuungs- und Assistenzkräfte für rd. 1.050 Leistungsempfänger an Standorten der Lebenshilfe und an Außenstandorten bei Unternehmen tätig. Dadurch zählt die Lebenshilfe zu einer der größten Arbeitgeber in der Region.

Wesentlicher Aspekt der Lehrfahrt war die Veranschaulichung der Finanzierung des Vereins mit seinen unterschiedlichsten Geschäftsbereichen. Während sich die Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII wiederfindet, gehören Belange zur Arbeit mit Menschen mit Behinderung in das SGB IX und die der Pflege wiederum in das SGB XI. Dazu gibt es jeweils unterschiedliche Kostenträger und Umsetzungsmodelle, mit denen die jeweiligen Hilfen und Unterstützungen von den Leistungsempfängern in Anspruch genommen werden. Im Gegensatz zu den Regeln der Krankenhausfinanzierung erfolgt die Finanzierung monistisch, d.h., z.B. die Finanzierung der Investitionen wird über den Pflege- bzw. Tagessatz mit einem diesbezüglichen Zuschlag abgerechnet. Im sektorenbezogenen Vortrag wurde sodann insbesondere auf die unterschiedlichen Ausprägungen des Sozial-Dreiecks der Sozialwirtschaft zwischen Kostenträger, Leistungsempfänger und Leistungsersteller eingegangen. Ein Rundgang durch die Werkstätten rundete die Lehrfahrt ab.

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz stößt indes immer wieder an Brüche in der Versorgung. Während Kinder in der Jugendhilfe nach SGB VIII Unterstützungen für Geburtstage, Weihnachten und ein tägliches Vesper bekommen, ist dies für Kinder nach der Eingliederungshilfe nicht vorgesehen. Während Corona wurde in einem Landkreis im Tätigkeitsgebiet der Lebenshilfe die Betreuung und Kontaktpflege zumindest in einem minimalen Rahmen sichergestellt, in einem anderen Landkreis war die Betreuung komplett eingestellt und die Aspekte für den Bedarf und den Schutz der Jugendlichen von einem Tag auf den anderen ohne Relevanz. Wie die weitere EU konforme Umsetzung bis 2026, möglicherweise aber auch erst bis 2028 erfolgen wird, bleibt abzuwarten. In der Diskussion hat sich indes gezeigt, dass Kinder hierbei wenig Lobby haben.

Im Vortrag und in der Diskussion zur Ausbildung in der Pflege und bei den Kosten für pflegebedürftige Gäste und Bewohner wurden signifikante Unterschiede und Probleme deutlich, die in der Branche bestens bekannt sind, sich indes aber seitens der Politik keine Lösung abzeichnet. Mit der Einführung der Pflegversicherung vor rd. 40 Jahren sollten die finanziellen Belastungen durch Aufwendungen der Betroffenen oder deren Angehörige abgesichert werden. Die vorgesehenen Ziele konnten im Laufe der Zeit nur bedingt erreicht werden. Heute muss man eingestehen, dass der ehrenwerte Ansatz durch die Deckelung der Leistungen der Pflegeversicherung Ihre Wirkung verloren hat und die selbst zu zahlende Zuzahlung je nach Pflegestufen bei rd. dem einfachen bis dessen mehrfachen des Betrages, der ein durchschnittlicher Rentenempfänger aus seiner Altersrente bezieht. Der „Ausweg“ aus dieser Situation liegt möglicherweise in einer Ambulantisierung der Pflege, bei der die Pflegegrade 1 und 2 nicht mehr stationär erbracht werden und auf unterstützende Angehörige „übertragen“ werden. Erst ab Pflegegrad 3 soll ein externer Pflegedienst eingebunden werden und erst ab dem Pflegegrad 4 kann ein Anspruch auf eine stationäre Versorgung in Betracht gezogen werden. Dass sich durch die Einbindung familiärer Strukturen („irgendwie zu Hause“), welche oftmals aber gar nicht gegeben sind, auch Fragen zur Qualität der Pflege ergeben, liegt auf der Hand.

Eine weitere Herausforderung ist die Finanzierung der Ausbildung. In der Branche gibt es rd. 64 verschiedene Tarifverträge und die Differenz im Einstiegsgehalt zwischen den östlichen und den westlichen Bundesländern liegt bei bis zu 1.500 Euro brutto. Dass es der Lebenshilfe Oschatz schwerfällt, Personal zu gewinnen, zu halten und sich die Frage eines gesonderten tariflichen Lohn für Pflegeberufe ergibt, kann nachvollzogen werden.

Studierende des Matrikel 2022 beim Praxispartner Lebenshilfe e.V. RV Oschatz
Studierende des Matrikel 2022 beim Praxispartner Lebenshilfe e.V. RV Oschatz
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