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Praxispartner im Dualen Studium

Praxispartner sind meist mittelständische, aber auch große Unternehmen, Verbände, Kommunen, Vereine, Kanzleien, soziale Einrichtungen und andere Institutionen, die regional aber auch überregional ansässig sein können. Die Anerkennung als Praxispartner der Berufsakademie Sachsen erfolgt auf eigenen Antrag.

Praxispartner müssen für die erfolgreiche Anerkennung folgende Anforderungen erfüllen:

  • erfolgreiche Prüfung als anerkannter Praxispartner durch entsprechende Gremien der Berufsakademie Sachsen (Studien-und Koordinierungskommission),
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Betreuers für den Studierenden, der über einen den Studieninhalten entsprechenden (Fach-)Hochschulabschluss verfügt.

Aufträge der Praxispartner im Rahmen des Dualen Studiums sind neben der Vermittlung der in der jeweils geltenden Studienordnung verankerten praktischen Studieninhalte:

  • die Mitwirkung an der Betreuung und Bewertung von Prüfungen, Studien- und Abschlussarbeiten,
  • das unternehmenstypische Umsetzen der in den jeweiligen Studienordnung geforderten Inhalte in den Praxisphasen,
  • die Mitwirkung in Gremien (z.B. Studien-und Koordinierungskommission),
  • die Beantragung der Zuweisung von Studienplätzen an der Berufsakademie Sachsen sowie
  • das Zahlen einer Ausbildungsvergütung (mindestens 440€/Monat).

Insbesondere durch die Mitwirkung in den verschiedenen Gremien der Berufsakademie Sachsen können unsere Praxispartner Einfluss auf Weiterentwicklung bspw. von Studieninhalten nehmen.

Praxispartnersuche

Die Berufsakademie Sachsen fragt jährlich alle anerkannten Praxispartner ab, ob sie für das kommende Jahr bzw. die kommenden Jahre Studierende ausbilden werden. Die Liste der Praxispartner ist auf den einzelnen Seiten der Studienangebote ersichtlich. Begleitet durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Messeauftritte, Studienberatungen uvm., können Interessenten den persönlichen Kontakt mit der Studienakademie Plauen und den Praxispartnern suchen und sich bewerben. Es besteht ebenso die Möglichkeit, dass zukünftige Studierende ihren Praxispartner „mitbringen“. Es bedarf in diesem Fall der Anerkennung (PDF 146 kB) des Praxispartners durch die Berufsakademie Sachsen.

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