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FAQ - vor dem Studium

Wir bieten Studienmöglichkeiten in den Bereichen Technik mit den Schwerpunkten Industrial Engineering und Lebensmittelqualität und- sicherheit, in den Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Sozial- und Gesundheitswesen sowie Handel und Food Franchise Management an. Darüber hinaus können Interessenten, die schon einen Beruf im Gesundheitsbereich haben wie z.B. Gesundheitspfleger, MTAs oder Medizinische Fachangestellte die Qualifikation zum Physician Assistant erlangen.

Unter dem Menüpunkt "Studienangebote" findest Du eine Übersicht aller Studienangebote unserer Akademie.

Wir bieten Studieninteressierten neben dem Sächsischen Hochschultag im Januar jeden Jahres, regelmäßig Online-Studienberatungen an. Termine findest Du auf unserer Homepage.

Alternativ kannst Du einen persönlichen Beratungstermin über unser Kontaktformular vereinbaren oder einfach an die Studiengangsekretariate eine E-Mail senden.

Während des Studiums stehen die Verwaltungsbüros sowie die Studiengangsleitung für alle Fragen rund um das Duale BA-Studium gern zur Verfügung.

Eine der formalen Zugangsvoraussetzungen nach §7 des Berufsakademiegesetztes (SächsBAG) und entsprechend der zugeordneten Regelungen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) ist zu erfüllen:
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachhochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife
- eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung
- erfolgreich abgelegte Meisterprüfung
- Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker) nach einem Beratungsgespräch zum Studium an der Studienakademie oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit bestandener Zugangsprüfung.

Die Zulassung erfolgt nach Vorlage der formalen Zugangsvoraussetzung und eines gültigen Ausbildungsvertrages mit einem anerkannten Praxispartner. 

Für die Zulassung zum Studium als Physician Assistant findest Du die weiteren Zugangsvoraussetzungen hier.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Einerseits kann die klassische Internetrecherche weiterhelfen - viele Praxispartner schreiben freie Studienplätze auch auf der eigenen Webseite oder in Stellenanzeigen auf Jobportalen aus. Zum anderen trifft man auf potenzielle Praxispartner bei Studienberatungsangeboten oder auf Bildungsmessen.

Eine weitere Möglichkeit sind unsere Praxispartnerlisten auf den Studiengangseiten:

Industrial Engineering - Studienrichtung Metall- und Stahlbau

Industrial Engineering - Studienrichtung Technische Betriebsführung

Gesundheits- und Sozialmanagement

Physician Assistant

Handel, Vertriebs und Internationales Management

Food Franchise Management

Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit

 Oder auch auf unserer Bewerberbörse kannst Du aktuelle Angebote unserer Praxispartner finden.

Es ist ratsam, sich frühzeitig bei einem Praxisunternehmen und an der Studienakademie zu bewerben. Die Unternehmen/Praxispartner können Bewerbungsfristen haben. Einige Praxispartner melden uns dies mit ihrem Bedarf - diese Angabe findest Du in unseren Praxispartnerlisten. Offizieller Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Studienbeginn ist jeweils der 30. September eines Jahres.

Das Studium beginnt jeweils am 1. Oktober eines Jahres.

 

Ja, auch ohne Abitur ist eine berufliche Weiterqualifizierung möglich.

Es gibt verschiedene Wege: eine abgeschlossene Meisterprüfung gilt ebenso als eine erfüllte Zugangsvoraussetzung wie eine bestandene Zugangsprüfung infolge einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Für die Zulassung zur Zugangsprüfung ist im Vorfeld ein Antrag auf Zugangsprüfung beim zuständigen Prüfungsamt zu stellen. Termine für Zugangsprüfungen findest Du hier.

 

Eine Studienberechtigung kann über eine Zugangsprüfung erworben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind

1. Dir fehlen nachfolgende Zugangsvoraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife,
  • eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung,
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung,
  • Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker).

2. Du verfügst über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.

Die Zugangsprüfung besteht aus

  • jeweils einer schriftlichen Klausur in den Fächern Mathematik und Englisch,
  • einer studienbereichsspezifischen Prüfung: Klausur (120 Minuten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten).

Die Zulassung zur Zugangsprüfung ist schriftlich zu beantragen:

Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung (PDF 873 kB)

 

Nein, die Berufsakademie Sachsen legt keine Studienbeschränkung mit Numerus Clausus fest. Die Auswahl des Studierenden obliegt zunächst dem Praxispartner. Dieser legt somit auch die Auswahlkriterien fest, wie z.B. einen Notendurchschnitt im Abitur o.ä.

Die Zugangsvoraussetzungen für ein BA-Studium sind gesetzlich geregelt (siehe FAQ Zugangsvoraussetzungen). Alle ggf. weiteren Kriterien legen die Praxispartner individuell fest.

Du hast ein Unternehmen gefunden, das bereit ist, Dich als dualen Studierenden auszubilden, aber noch kein anerkannter Praxispartner ist? Gern kannst Du in einem solchen Fall die Studiengangsleitung kontaktieren, die dann den Anerkennungsprozess des Unternehmens vornehmen wird. Um als Praxispartner anerkannt zu werden, muss dieser einige Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen hier.

Bitte achte auf eine vollständige Bewerbung und die formale Sauberkeit (u.a. Rechtschreibung und Grammatik). Informiere Dich über den gewünschten Praxispartner, sammele Informationen über seine Produkte bzw. Dienstleistungen, usw. Wenn Du bereits Vorkenntnisse hast, binde diese mit in Deine Bewerbung ein. Jeder Praxispartner wählt selbst den/die Studierende aus und legt somit seine eigenen Auswahlkriterien fest. Schaue ggf. vorhandene Stellenausschreibungen an und bereite Dich gut vor.

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

 

  • lückenloser Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungsweges
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Zugangsberechtigung – kann nachgereicht werden
  • für ausländische Studierende „Antrag auf Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise alsHochschulzugangsqualifikation und Feststellung der sprachlichen Studierfähigkeit“
  • Passbild, auf der Rückseite mit Namen versehen
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
  • abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Plauen, beteiligten Praxispartner
  • Einwilligung zur Speicherung und Nutzung des Passbildes

Siehe Studienbewerbung (PDF 1.77 MB)

 

Nein, aktuell kann noch keine Bewerbung online eingereicht werden.

Bitte sende Deine Unterlagen postalisch oder per E-Mail an das jeweilige Studiengangsekretariat.

Ja. Das Bild wird auf Deinem Studierendenausweis abgedruckt, es muss also kein Passbild sein.

Ja. Diese ist im BA Gesetz geregelt, beträgt mind. 440 €/monatlich und wird sowohl in der Theorie- als auch in der Praxisphase gezahlt.

Der Wechsel der Studienphasen findet in der Regel alle drei Monate (12 Wochen) statt. Den Zeitplan mit Theoriephasen (Präsenz an der Akademie) und Praxisphasen (Präsenz beim Praxispartner) für das jeweilige Matrikel findest Du hier

Wir starten immer zum 01.10 eines Jahres in das Studienjahr. Die folgenden Studienphasen regeln die Blockpläne der einzelnen Matrikel. Semesterferien gibt es keine, aber Du kannst Urlaub bei Deinem Praxispartner nach den Regelungen im Ausbildungsvertrag beantragen.

Studierende bekommen mit der Bestätigung zur Zulassung die für den Ablauf der Immatrikulation und -feier vorgesehenen Informationen und Terminangaben übermittelt.

Vor Beginn des Studiums brauchst Du Dich zu keinen Veranstaltungen oder Prüfungen anmelden, dies erfolgt alles erst nach der Einführung in die EDV-Systeme der Berufsakademie.

Die Seminargruppen umfassen im Durchschnitt 20-25 Studierende.

Gebe nun Deine Bewerbungsunterlagen an der Staatlichen Studienakademie Plauen ab.

Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen findest Du auf dem Studienantrag (PDF 1.77 MB).

Für Mathematik empfehlen wir zur Vorbereitung das Buch „Vorkurs Mathematik“ von Erhard Cramer und Johanna Nešlehová.

Weitere spezielle Kurse werden nur in Abhängigkeit der Nachfrage angeboten.

Ja, Vorleistungen können anerkannt werden. Dafür musst Du einen Antrag stellen. Studienleistungen werden nur semesterweise anerkannt und Dein Studium verkürzt sich dadurch nicht. Du brauchst dann die jeweiligen Prüfungsleistungen nicht absolvieren. 

 

Es gibt für Prüfungsleistungen eine Erstprüfung und zwei Wiederholungsprüfungen. Die Bachelorthesis kann nur einmal wiederholt werden. Bereits bestandene oder angerechnete Prüfung können nicht wiederholt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

Ja, Du kannst ein Praktikum im Ausland während des dualen Studiums absolvieren. Seit März 2014 hat die Staatliche Studienakademie Plauen eine ECHE (ERASMUS Charta for Higher Education) zugeteilt bekommen und bietet somit ihren Studierenden und Lehrenden u.a. die Teilnahme am ERASMUS+ Programm  - zur Finanzierung und Absolvierung von Auslandspraktika an. Das Stipendium wird über das Leonardo Büro Sachsen beantragt. Die Erasmus-Beauftragte der Staatlichen Studienakademie Plauen, Prof. Dr. Juliane Kellner-Fuchs unterstützt Dich gern.

Weitere Informationen findest Du hier.

Wer noch ein Masterstudium anschließen möchte, kann sich ebenso gern persönlich im jeweiligen Studiengang zu kooperierenden Hochschulen beraten lassen. Empfehlenswert sind außerdem die mehrmals jährlich deutschlandweit stattfindenden Master-and-more-Messen (www.master-and-more.de). Mit Deinem Bachelor-Abschluss erwirbst Du 180 ECTS (Credits) Im Studiengang Physician Assistant sind es ab dem Matrikel 2023 sodann 210 ECTS. Bitte informiere Dich ebenso bei der jeweiligen Universität/Fachhochschule wie die Voraussetzungen für den gewünschten Masterstudiengang sind.

Über das Zusatzstudium in Lyon kannst Du 30 ECTS erlangen.

Der Praxispartner ist verpflichtet, die Vermittlung der in der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegten Studieninhalte in den Praxisphasen zu gewährleisten und zu konkretisieren.

Ja, die Bestätigung erhältst Du in Deinem zuständigen Studiengangsekretariat. Bitte reiche Deine Anträge dort zeitnah ein.

Eine Immatrikulationsbescheinigung erhältst Du erstmalig zum 01.10. mit Beginn des Studiums über den Self-Service unseres Programms Campus-Dual.

Unsere Studierenden haben die Möglichkeit die Wohnangebote der Wohnungsbaugesellschaft Plauen mbH zu nutzen.

Flyer der WbG Plauen mbH (PDF 507 kB)

Imagefilm der WbG Plauen mbH (MP4 95 MB)

Es gibt verschiedene Programme und Institutionen, die Stipendien für Studierende anbieten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verweist  auf Stipendien.

 

Ja. Dafür stellst Du einen Antrag auf Gasthörerschaft. Bitte schaue vorab welches Modul Dich interessiert (nutze dafür auch gern die Modulbeschreibungen der einzelnen Studiengänge). Wir prüfen Deinen Antrag auf Kapazität im jeweiligen Modul und dann erhältst Du von uns Bescheid.

Die Anträge findest Du hier (Zentrale Dokumente - Formblätter)

Nein, es gibt keine Studiengebühren. Wir sind eine staatliche tertiäre Bildungseinrichtung.

Die Abkürzung „ECTS“ steht für European Credit Transfer and Accumulation System. Es ist ein Punkte-System, das an europäischen Hochschulen eingeführt wurde, um die Anerkennung von Studienleistungen im In- und Ausland zu strukturieren.

ECTS-Punkte werden in einzelnen Modulen innerhalb des Studiums erworben. Je nach Modul kann die Anzahl der ECTS-Punkte variieren.

Unsere Bachelorstudiengänge haben 180 ECTS-Punkten. Bei einem dreijährigen Bachelorstudiengang werden pro Semester demnach 30 Leistungspunkte gesammelt. Ab dem Matrikel 2023 wird der Studiengang Physician Assistant 210 ECTS ausweisen.

Die ECTS-Punkte, die einer bestimmten Lehrveranstaltung zugeordnet werden, zeigen Dir, wie viel Arbeitsaufwand du einplanen solltest. 1 Leistungspunkt entspricht dabei ca. 25-30 Stunden Arbeit.

1 Credit = 25–30 Stunden Aufwand

Dieser Arbeitsaufwand rechnet nicht nur Deine Präsenzzeit bei der eigentlichen Lehrveranstaltung ein, sondern auch die Vor- und Nachbereitung. Dazu zählt beispielsweise das Lesen von Texten, Prüfungsvorbereitung oder Gruppenarbeit.

Ja, dann kannst Du bei uns studieren. Wir agieren nach dem Berufsakademiegesetz und nicht nach dem Hochschulfreiheitsgesetz.

Bereits bestandene und passende Module können auf Antrag sogar anerkannt werden.

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Das Studium an der Berufsakademie Sachsen wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

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