zum Hauptinhalt (Navigation überspringen)
Logo: Studieren im Markt

FAQ - während des Studiums

Alle wichtigen Dokumente, Ordnungen und Formulare findest Du auf der Online-Plattform OPAL: https://bildungsportal.sachsen.de/opal

Ein Antrag schildert ein Anliegen, mit dem man sich an eine zuständige Behörde, Dienststelle oder Person (z. B. Studiengangleiter, Direktor, Prüfungsamt oder Prüfungsausschuss) wendet. Es muss deutlich werden, was der Antragsteller erreichen will. In jedem Fall muss der Antrag mit der Bezeichnung der Person oder der Dienststelle, an die der Antrag gerichtet werden soll, versehen sein, des Weiteren mit Datum sowie mit Namen, Anschrift (aktuelle Anschrift!) und Unterschrift des Antragstellers. Anträge werden üblicherweise schriftlich eingereicht. Wenn eine ganz bestimmte Form vorgeschrieben ist, ist das hierfür vorgesehene Formular zu verwenden. Bestehen keine Anforderungen an die Form, kann ein Antrag formlos (aber in der Regel trotzdem schriftlich) gestellt werden.

 

Schriftlich bedeutet „in Papierform“ mit eigenhändiger Unterschrift (nicht eine Unterschrift, die als graphisches Objekt eingefügt wurde) oder als Fax. Eine E-Mail oder ein eingescanntes Dokument erfüllen nicht das Kriterium „schriftlich“.

Bitte wende Dich mit Fragen an die jeweilige Studiengangsleitung Deines Studiengangs. 

Unsere Ansprechpartner

 

Lehrveranstaltungen finden mit Ausnahme des Fremdsprachenunterrichts und einigen Lehrveranstaltungen im Studiengang Handel – Internationales Management in deutscher Sprache statt.

Das Studium an der Berufsakademie in Plauen ist grundsätzlich ein Studium in Präsenz. Du bist vom Ausbildungsbetrieb für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen freigestellt, es gilt die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Regelungen.

Ausnahmen von der Präsenzlehre können Pandemie bedingt erfolgen oder wenn Dozenten für einzelne Fachvorträge eine unverhältnismäßig lange Anreise hätten.

Die Gestaltung der Vorlesung obliegt den DozentInnen und die Fragen der Mitschrift entscheiden die Studierenden individuell. Skripte und Lehrunterlagen werden indes nur digital über ein Dokumentenverwaltungsprogramm der Berufsakademie in Zuordnung zu dem jeweiligen Matrikel und Modul zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe von Kopien ist nur in Einzel- und Ausnahmefällen vorgesehen. Sollte der Kauf eines Laptops oder Tabletts erwogen werden, so empfehlen wir die Immatrikulation abzuwarten um sodann von den Studentenrabatten einzelner Anbieter profitieren zu können. Die Nutzung von Microsoft Office Paketen ist z.Zt. über einen Rahmenvertrag des Freistaates Sachsen für den Zeitraum der Immatrikulation ohne zusätzliche Kosten gegeben.

Der Ablauf eines Studientags oder einer -woche kann sich je nach Studiengang unterscheiden. Üblicherweise beginnt die erste Lehrveranstaltung um 08:00 Uhr und die letzte endet spätestens um 18:30 Uhr. Die Studiengangleitungen sind im Rahmen der Planung der Lehrveranstaltungen bemüht, nicht den vollen Zeitrahmen eines Tages zu belegen. In Einzelfällen lässt sich dies jedoch nicht vermeiden. Lehre am Samstag beschränkt sich i.d.R. auf die ersten drei Einheiten von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und wird nur in Einzelfällen eingeplant.

Du erhältst am 01.Oktober eine Immatrikulationsbescheinigung sowie eine Studienbescheinigung. Ab dem zweiten Semester mit Semesterbeginn findest Du dann semesterweise Deine Studienbescheinigung im Selfservice von Campus Dual zum Ausdruck. 

An der Staatlichen Studienakademie Plauen fallen keine Semesterbeiträge an.

Als Studierende/r hast Du eine Mitwirkungspflicht (Zulassungsordnung). Somit sind Änderungen wie Adresse, Name, etc. unverzüglich dem Verwaltungsbüro des Studienganges zu melden. 

Bitte informiere uns zeitnah am Tag der Erkrankung über die Abwesenheit. Dies erfolgt am besten per Mail an den Studiengang Account oder hilfsweise per Telefon beim Sekretariat des Studiengangs. Sollte die Erkrankung nicht durch Corona bedingt sein oder länger dauern als drei Tage (ab dem 4. Tag), lege bitte dem Praxispartner das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Für den Arbeitgeber“) vor und lasse uns davon eine Kopie (PDF / Foto) zukommen.

Sollten ergänzend der Verdacht vorliegen, an Corona erkrankt zu sein, so gilt die jeweils gültige Hygienereglung. Sodann benötigen wir eine Kopie des PCR Testergebnisses, dieses gilt dann als Krankmeldung.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt aus, dass man in einem bestimmten Zeitraum eine Arbeit im Sinne eines Arbeitsverhältnisses nicht erledigen kann. Für die Bewertung, ob eine Prüfung abgelegt werden kann oder nicht, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aussagekräftig. Deshalb ist ein Attest zur Prüfungsunfähigkeit notwendig, in der ein Arzt bescheinigt, dass eine Prüfung nicht abgelegt werden kann.

Ja, Du kannst ein Auslandspraktikum absolvieren. Seit März 2014 hat die Staatliche Studienakademie Plauen eine ECHE (ERASMUS Charta for Higher Education) zugeteilt bekommen und bietet somit ihren Studierenden und Lehrenden u.a. die Teilnahme am ERASMUS+ Programm (zur Absolvierung von Auslandspraktika) an. Das Stipendium wird über das Leonardo-Büro Sachsen beantragt. Prof. Dr. Juliane Kellner-Fuchs unterstützt gern als Erasmusbeauftragte der Staatlichen Studienakademie Plauen. Weitere Informationen findest Du hier.

Zu Studienbeginn bzw. zur technischen Immatrikulation erhältst Du eine Einführung in die IT und Deine Zugangsdaten. Weitere Informationen findest Du auf OPAL.

Bitte wende Dich hierfür an den Laboringenieur des Rechenzentrums. Weitere Infos gibt es hier.

Ja, Du kannst das Studierenden-Kopiergerät zum Drucken und Kopieren nutzen. Lade dafür bitte vorab Deinen Studierendenausweis auf.

Bei Verlust oder Zerstörung des Ausweises ist wie folgt vorzugehen:

1. Informiere das Rechenzentrum unverzüglich über den Verlust, so dass die Karte umgehend gesperrt werden kann.
2. Zahle 20,00 € beim Technischen Hausdienst (Zimmer A. 2.14) für eine Ersatzkarte ein. Erhalte dort eine Quittung.
3. Mit dieser Quittung melde Dich im Rechenzentrum (Zimmer A 2.07).
4. Es erfolgt der Druck einer neuen Karte.
5. Die Ausgabe des neuen Ausweises erfolgt dann über den Studiengang.

Ja, Du kannst Deinen Praxispartner während des Studiums wechseln. Sollte kein direkter Anschluss möglich sein, gibt es eine Überbrückungszeit von 8 Wochen in der Du ohne gültigen Ausbildungsvertrag weiter studieren kannst. Bitte setze Dich so schnell wie möglich mit Deiner Studiengangleitung in Verbindung.

Wende Dich vertrauensvoll an Deine Studiengangleitung. Gemeinsam findet Ihr eine Lösung.

An der Berufsakademie in Plauen gibt es bauliche bedingt bis jetzt keine Mensa. Die Stadtmitte ist fußläufig von beiden Gebäudestandorten in wenigen Minute zu erreichen, sodass auf die dort vorhandenen Möglichkeiten zurückgegriffen werden kann.

In der Melanchthonstraße gibt es einen kostenfreien BA-Parkplatz. Gesonderte Fahrradparkplätze sind nicht ausgewiesen.

Bitte wende Dich vorab an Deine Studiengangleitung, um eventuell gemeinsam Alternativen zu prüfen (z.B. neuer Praxispartner). Sollte der Wunsch dann immer noch bestehen, reiche bitte den Antrag auf Widerruf der Zulassung mit einer Kopie Deiner Kündigung des Ausbildungsvertrages (oder auch von einem Aufhebungsvertrages) ein. Bei einer Exmatrikulation aus persönlichen Gründen, gebe bitte Dein gewünschtes Exmatrikulationsdatum an. Eine Exmatrikulation kann nicht rückwirkend erstellt werden.

An beiden Tagen sind Gäste erlaubt. Eventuell sind aus Kapazitätsgründen des Veranstaltungsortes Beschränkungen in der Anzahl zu berücksichtigen.

Du hast die Möglichkeit als (nebenberuflich) Lehrbeauftragte(r) wiederzukommen. Du kannst ebenso Mitglied im Förderverein der BA Plauen werden und Dich aktiv beteiligen.

Ja, wir unterstützen Dich. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Bitte setze Dich mit unserer zuständigen Beauftragten für Inklusion, Frau Dr. Maria Stöckner in Verbindung.

Weitere Informationen findest Du hier und hier.

Zum Ausgleich von Beeinträchtigungen bei Prüfungen s. Frage Nachteilsausgleich.

 

Liegt eine Einschränkung vor, die den Studierenden beim Erbringen einer Prüfungsleistung gegenüber anderen Studierenden benachteiligt, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich (mit ärztlichem Attest bzw. Gutachten versehen) gestellt werden. Eine übliche Maßnahme des Nachteilsausgleich ist die Verlängerung der Dauer von Klausuren. Dauerhafte gesundheitliche Leiden oder Behinderungen, welche die Studier- oder Berufsfähigkeit zur Folge haben, können üblicherweise nicht durch Nachteilsausgleich kompensiert werden.  

FAQ - Prüfungsangelegenheiten

Die Prüfungen im Studiengang sind durch die Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt. Üblicherweise sind Prüfungen am Ende der Theoriephase und zu Beginn des darauffolgenden Semesters vorgesehen. Alternative Prüfungszyklen mit Zwischenprüfungen sind studiengangspezifisch geregelt.

Ja, Du musst Dich für die Prüfungen (alle Prüfungen, nicht nur für Klausuren) innerhalb der in Campus Dual vorgegeben Frist anmelden. Ein nachträgliches Anmelden ist nicht möglich. Bitte prüfe stets zeitnah Deine Anmeldungen. Für den Ablauf ist die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs zu beachten.

In Campus Dual sind Prüfungsangebote mit einer Frist für die Anmeldung, aber auch für die Abmeldung von einer Prüfung, ersichtlich. Mittels Campus Dual Selfservice kann man sich innerhalb der Frist abmelden. Steht Campus Dual Selfservice nicht zur Verfügung, kann man sich schriftlich durch Mitteilung an das Prüfungsamt abmelden, aber immer nur innerhalb der genannten Frist. Ist die Frist verstrichen, muss ein Rücktrittsgrund vorliegen. Wer angemeldet ist und ohne driftigen Rücktrittsgrund nicht zur Prüfung erscheint, riskiert die Bewertung der Prüfungsleistung mit der Note 5,0.

Typische Rücktrittsgründe sind:

  • eigene Erkrankung oder Erkrankung eines Kindes oder einer pflegebedürftigen Person (Attest zur Prüfungsunfähigkeit)
  • Tod oder schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen
  • persönliche Notlagen (z. B.: Wohnung ist ausgebrannt, man wurde Opfer eines Raubüberfalls)
  • weitere, nicht planbare, schwerwiegende Vorkommnisse, die außerhalb der Verantwortung des Prüfungskandidaten liegen (z. B.: Verkehrsunfall)

Eine stets vorkommente (quasi „planmäßige“ Verspätung der Bahn oder eine Baustelle auf der Autobahn) Ursache wird in der Regel nicht als Rücktrittsgrund anerkannt werden.

Solltest Du zum Zeitpunkt der Erkrankung eine Prüfung verpassen, so ist nach § 14 Abs. 2 der Prüfungsordnung unverzüglich, in jedem Fall aber vor Beginn der Prüfung, ein Antrag auf Rücktritt beim Prüfungsamt zu stellen sowie unverzüglich ein Ärztliches Attest  - Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit (keine AU-Bescheinigung) beim Prüfungsamt vorzulegen. Beide Vorlagen finden sich in OPAL.

Sollte der Zeitlauf für die Post zu knapp sein, so sende eine E-Mail mit den entsprechenden Unterlagen und/oder rufe unverzüglich beim Prüfungsamt (DW-183) oder hilfsweise beim Sekretariat des Studiengangs an.

Bei Corona bedingter Nichtteilnahme, gilt als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit die Bescheinigung über ein positives Testergebnis durch eine Teststelle und/oder ein PCR-Test. 

Hinweis: Ein Antrag auf Rücktritt ist immer zu stellen, im Corona-Fall ersetzt der Testnachweis nur das Ärztliche Attest!

Wenn in der Erstprüfung die Note des Moduls (Modulprüfung) 5,0 lautet, hat jeder Studierende zwei Wiederholungsversuche.

Bei einer ersten Wiederholungsprüfung: Anmelden wie zur regulären Prüfung (Erstversuch). Es soll das zeitlich nächstliegende Prüfungsangebot genutzt werden.

Bei einer zweiten Wiederholungsprüfung: An der durch das Prüfungsamt festgelegten Prüfung teilnehmen. Nichtteilnahme ohne driftigen Rücktrittsgrund hätte die Note 5,0 und damit das Ende des Studiums zur Folge.

Aber Achtung: bei der Bachelorthesis gibt es nur einen Wiederholungsversuch.

Ja. Bitte fülle dazu den vorgesehenen Antrag aus und gebe diesen im Verwaltungsbüro des Studienganges ab. Das Dokument erhältst Du auf OPAL .

Urheberrecht ist ein umfassendes und schwieriges Rechtsgebiet. Aber ganz kurz kann man sagen: Wenn man zitiert (wörtlich oder sinngemäß) oder Ideen anderer benutzt bzw. weiterentwickelt, muss man die Quelle angeben. Das gilt für Texte, Bilder und andere graphische Objekte, aber auch für Tondokumente und Filme. Ob diese Quellen bei einem Verlag erschienen sind oder nicht, ist hier uninteressant. Verstöße gegen das Urheberrecht können straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen oder dazu führen, dass eine studentische Arbeit mit der Note „5,0“ bewertet werden muss.  

 

Copyright © 2022 Berufsakademie Sachsen, Alle Rechte vorbehalten ImpressumDatenschutzerklärungBarrierefreiheitserklärung Privatsphäre Einstellungen
Das Studium an der Berufsakademie Sachsen wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayerStatusvereinbarung Cookie-Hinweis1 Jahr
cc_accessibilityCookie für bessere Zugänglichkeit1 Tag
Name Verwendung Laufzeit
_pk_idMatomo13 Monate
_pk_refMatomo6 Monate
_pk_sesMatomo30 Minuten
_pk_cvarMatomo30 Minuten
_pk_hsrMatomo30 Minuten
_pk_testcookieMatomoEnde der Sitzung